Rechtsprechung
OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBGebV (vom 17.12.1981 - BGBl. I S. 1442) § 14
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StBGebV (vom 17.12.1981 - BGBl. I S. 1442) § 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer Steuerberaterkammer und einem Steuerberater über die berufsrechtlich zulässige Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV); Berechtigtes Interesse an einer ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.09.1986 - 1 VG 1608/83
- OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Papierfundstellen
- DB 1990, 220
- DÖV 1990, 669
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Sie verteidigen das angefochtene Urteil und treten dem Vorbringen der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (Beschlüsse v. 14.7.1987, 1 BvR 537/81 u.a. = BVerfGE 76 S. 171; 1 BvR 362/79 = BVerfGE 76 S. 196) entgegen.Wenn nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Gebührenanteil der Pauschalvergütung im Verhältnis zur Leistung der Kläger unangemessen niedrig ist und deshalb ein Verstoß gegen § 14 Abs. 3 StBGebV vorliegt, dann fehlt es auch an hinreichenden Gründen für die Annahme, daß das gebührenrechtliche Verhalten der Kläger gegen Nr. 22 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinien für Steuerberater verstoße, wonach eine Unterschreitung der angemessenen Vergütung berufswidrig ist (abgedr. bei Eckert/Böttcher, Abschnitt 1.2.4 vor § 1 StBGebV ); dies gilt unabhängig von der Frage, inwieweit die Richtlinien für Steuerberater nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (Beschlüsse v. 14.7.1987, aaO.) weiterhin Gültigkeit haben können.
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Sie verteidigen das angefochtene Urteil und treten dem Vorbringen der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (Beschlüsse v. 14.7.1987, 1 BvR 537/81 u.a. = BVerfGE 76 S. 171; 1 BvR 362/79 = BVerfGE 76 S. 196) entgegen. - BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62
Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter
Auszug aus OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 15. März 1967 (BVerfGE 21 S. 227, 233) ausgeführt hat, hat eine solche Gesellschaft gegenüber dem einzelnen Steuerberater umfassendere Arbeitsmöglichkeiten, weil der Gesellschaft in der Regel größere Hilfsmittel zur Verfügung stehen und sich bei ihr die Arbeit erfolgreicher rationalisieren und spezialisieren läßt. - OVG Hamburg, 27.06.1969 - I 47/68
Auszug aus OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 64/86
Es kann nicht Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Anspruchs sein, daß die Beklagte es unterläßt, den ihr offenstehenden Weg zu den Berufsgerichten zu beschreiten; damit würde das Verwaltungsgericht in die Zuständigkeit der Berufsgerichtsbarkeit eingreifen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27.6.1969 - OVG Bf I 47/68 -).
- FG Bremen, 14.08.1998 - 298106Ko 2
Erstattungsfähigkeit von Vorverfahrenskosten; Bindung eines Steuerberaters an …
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